Unterhaltspflicht und Unterhaltsrecht: Diese Punkte müssen Sie klären
Wieviel Unterhalt muss ich zahlen?
Das zwischen Verwandten am meisten umkämpfte Thema ist im Familienrecht Unterhalt. Ebenso wie jedem ein Unterhaltsrecht zustehen mag, kann auch jeden eine Unterhaltspflicht treffen. Einen verlässlichen digitalen Unterhaltsrechner gibt es nicht. Zwar ist es möglich, eine Unterhaltspflicht anhand eines Programms zu beziffern. Hierfür sind aber zuerst die richtigen Parameter zu ermitteln. Im Bereich des Kindesunterhalts gibt es eine Unterhaltstabelle, die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Dort ist ein nach Kindesalter abgestufter Mindestsatz Unterhalt festgelegt, der je nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen steigen kann.
Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Eheleute sind sich gegenseitig zur Gewährung von Trennungsunterhalt verpflichtet. Dabei werden die ehelichen Lebensverhältnisse als prägend herangezogen. Anders als bei dem Kinderbetreuungsunterhalt bei nicht verheirateten Eltern bemisst sich der Unterhaltsanspruch beim Trennungsunterhalt nach dem gemeinsamen Einkommen. Der Trennungsunterhalt ist bis zur Rechtskraft der Scheidung zu zahlen. Auch danach kann man Ehegattenunterhalt einklagen, den sogenannten nachehelichen Unterhalt.
Wieviel Unterhalt steht mir zu?
In welcher Höhe man Unterhalt beantragen kann, hängt von der Einkommenshöhe und den Familienverhältnissen ab. Unmittelbar nach der Trennung ist regelmäßig ein höherer Unterhaltsanspruch gegeben, als Jahre nach einer Scheidung, da im Laufe der Zeit in höherem Maße Eigenverantwortung verlangt wird. Betreuungsbedürftige Kinder spielen für den sogenannten Betreuungsunterhalt eine Rolle. Auch Krankheit oder Alter können den Unterhaltsanspruch begründen oder erhöhen.
Wie lange Unterhalt gezahlt werden muss
Die Dauer einer Verpflichtung zum nachehelichen Unterhalt ist im Einzelfall zu ermitteln. Wesentlich ist dabei auch, in welchem Maße der Inhaber des Unterhaltsanspruchs ehebedingte Nachteile erlitten hat, etwa durch Einschränkung seiner Berufstätigkeit in der Ehe.
Kindesunterhalt in der Unterhaltspflicht
Der Kindesunterhalt nimmt im Unterhaltsrecht eine Vorrangstellung ein. Eltern schulden insbesondere ihren minderjährigen Kindern Unterhalt. Diese Unterhaltspflicht wiegt so schwer, da von Eltern sehr viel erwartet wird. Sie müssen alles tun, um den Kindern Unterhalt leisten zu können. Man spricht von gesteigerter Erwerbsobliegenheit. Gern können wir Ihnen den zu leistenden Kindesunterhalt berechnen. Auch gegenüber volljährigen Kindern besteht eine Unterhaltspflicht, solange die Kinder noch in einer Ausbildung sind und diese zielstrebig verfolgen.
Elternunterhalt ebenfalls Pflicht
Der Elternunterhalt ist das Gegenstück zum Kindesunterhalt. Kinder trifft ebenso eine Unterhaltspflicht Eltern gegenüber, wenn diese aufgrund ihres Alters oder aufgrund von Krankheit nicht mehr für sich selbst sorgen können. Der häufigste Fall im Bereich Elternunterhalt ist der einer Heimunterbringung von Eltern. Vielfach reicht das Renteneinkommen oder die Zahlung aus der Pflegekasse nicht aus, um die Heimkosten zu tragen. Wendet sich der pflegebedürftige Elternteil an das Sozialamt, so wird regelmäßig unter dem Aspekt Elternunterhalt auf die Kinder zurückgegriffen. Dass der Elternunterhalt einen geringeren Stellenwert als der Kindesunterhalt hat, sieht man daran, dass beim Elternunterhalt Selbstbehalt höher ist. Der Selbstbehalt ist der Teil des Einkommens, der jedem zum Bestreiten des eigenen Lebensbedarfs bleiben muss. Auch muss von dem über dem Selbstbehalt liegenden Einkommen nur die Hälfte für den Elternunterhalt eingesetzt werden.