Mit dem Gesetz zur Anhebung des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16.07.2015 wird rückwirkend zum 01.01.2015 das Kindergeld um vier Euro je Kind und Monat erhöht. Zum 01.01.2016 wird das Kindergeld noch einmal um weitere zwei Euro angehoben. Der Kinderfreibetrag wird 2015 auf 4.512 Euro und 2016 auf 4.608 Euro erhöht. Der Kinderzuschlag steigt auf 160 Euro.
Schlagwortarchiv für: Elterliche Sorge
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 17.10.2013 (Az.: III R 22/13) besteht ein Anspruch auf Kindergeld auch dann, wenn das volljährige Kind bereits verheiratet ist und sein Ehepartner gut verdient. Aufgrund der geänderten Gesetzeslage komme es seit 2012 für den Kindergeldanspruch nicht mehr auf die Einkommensverhältnisse des Kindes an.