Deutsches Handelsrecht im HGB
Das deutsche Handelsrecht ist überwiegend im Handelsgesetzbuch geregelt. Dort sowie in ergänzenden Gesetzen wie dem GmbH-Gesetz wird bestimmt, wer unter das Handelsrecht fällt, in welchen Gesellschaftsformen agiert werden kann, wie die Geschäftsbeziehungen unter Kaufleuten auszugestalten und zu führen sind und wie die Bücher zu führen sind. Insbesondere ist auch das Recht der Handelsvertreter hier bestimmt.
Gesellschaftsrecht: Diese Unterschiede gibt es
Es sind vielfältige Gesellschaftsformen möglich. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Bei den Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder der offenen Handelsgesellschaft haften die Gesellschafter persönlich, während bei den Kapitalgesellschaften die Haftung auf das Gesellschaftskapital beschränkt ist. Eine Mischform ist die Kommanditgesellschaft, bei der ein Gesellschafter persönlich, der andere nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet. Durchbrechungen der Haftungsbeschränkungen sind bei Verfehlungen der Gesellschafter oder der Gesellschaftsorgane möglich.
Internationales Handelsrecht und internationales Gesellschaftsrecht
Im internationalen Handel spielt international vereinheitlichtes Recht gegenwärtig noch keine bedeutende Rolle. Zwar gibt es einzelne internationale Übereinkommen im materiellen Recht, wie das UN-Kaufrecht oder die Incoterms, in der Praxis wird jedoch überwiegend auf die Anwendung nationaler Rechte Bezug genommen. Ähnlich verhält es sich im Internationalen Gesellschaftsrecht. Hier ist inzwischen in Europa die Ausübung in jeder im nationalen Recht normierten Gesellschaftsform möglich. Die Bestrebungen zur Vereinheitlichung des Gesellschaftsrecht sind auf europäischer Ebene allerdings schon vorangeschritten. So erfreut sich die europäische Gesellschaftsform der Societas Europeae (SE) zunehmender Beliebtheit.