Das Betreuungsrecht regelt die nicht nur rechtliche Betreuung Volljähriger, die aufgrund von psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen. Eine rechtliche Betreuung kann nur durch Gerichtsentscheidung eingerichtet werden. Gerade alternde Menschen entscheiden sich im Rahmen einer Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht frühzeitig selbst, wer sie im Fall von Krankheit oder geistiger Umnachtung betreuen und vertreten soll. Weiterlesen