Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Zugewinnausgleich: Darauf müssen Sie achten
Wenn nicht in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart wird, leben verheiratete Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Neben den sogenannten Güterständen Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung kennt das deutsche Familienrecht noch die Gütergemeinschaft, die in der Praxis nur eine untergeordnete Rolle spielt.