Das Betreuungsrecht regelt die nicht nur rechtliche Betreuung Volljähriger, die aufgrund von psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen. Eine rechtliche Betreuung kann nur durch Gerichtsentscheidung eingerichtet werden. Gerade alternde Menschen entscheiden sich im Rahmen einer Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht frühzeitig selbst, wer sie im Fall von Krankheit oder geistiger Umnachtung betreuen und vertreten soll. Weiterlesen
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Das Oberlandesgericht Bremen hat in seinem Beschluss vom 10. Februar 2014 (Az.: 4 UF 7/14) die Zustimmung eines sorgeberechtigten Elternteils zur Durchführung einer Haaranalyse beim Kind ersetzt. Der Elternteil hatte zuvor seine Zustimmung verweigert. Das Gericht sah die Voraussetzungen zur Ersetzung der Zustimmung gemäß § 1666 Abs. 3 Nr. 5 BGB als erfüllt an, da nach zwei vorangegangenen Tests bereits ein Umgang mit Drogen im Umfeld des Kindes feststand.