Häusliche Gewalt ist ein häufig vorkommendes Übel. Seit 2002 regelt das Gewaltschutzgesetz in Deutschland, wie sich Opfer häuslicher Gewalt juristisch schützen können. Dabei ist das Gewaltschutzgesetz nicht auf häusliche Gewalt beschränkt. Es schützt auch ohne häusliches Zusammenleben vor körperlichen und verbalen Angriffen sowie vor Nachstellungen. Insbesondere wird das Wohnumfeld des Opfers geschützt. Weiterlesen
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Das Oberlandesgericht Celle hat mit Beschluss vom 21.08.2014 (Az.: 10 UF 183/14) entschieden, dass der Erlass von Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz nur von der Verwirklichung der in § 1 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 2 Satz 1 GewSchG aufgeführten Tatbestände abhängt. Weiterlesen