Deutsches Vertragsrecht ist im Gegensatz etwa zum anglo-amerikanischen Recht traditionell durch die Gesetze geregelt. In den durch das Commonwealth geprägten Staaten hingegen baut das Vertragsrecht auf Grundsätzen auf, die in der Rechtsprechung gebildet wurden. Man spricht hier von case law. Das deutsche Vertragsrecht ist grundlegend im allgemeinen Teil und im schuldrechtlichen Teil des BGB niedergelegt. Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit, d.h. die Vertragsparteien sind bei der Vertragsgestaltung nicht gebunden. Es werden verschiedene Vertragsarten geregelt, wie z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag. Ein Vertrag weist aber in vielen Fällen Elemente aus verschiedenen Vertragsarten auf. Weiterlesen