Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das Gesetz bestimmt in erster Linie die Ehegatten und die Kinder zu gesetzlichen Erben. Ein Erbrecht ohne Testament ist kein Ausnahmefall. Insbesondere bei plötzlichem Ableben kann der Versterbende häufig kein Testament hinterlegen. Möchte der Erbe das Erbe ausschlagen bzw. die Erbschaft ablehnen, so hat er dies innerhalb von sechs Wochen zu erklären. Weiterlesen