Die zum 16.08.2012 in Kraft getretene EU-Erbrechtsverordnung gilt nunmehr verbindlich für Nachlasssachen, in denen der Todestag des Erblassers am 17.08.2015 oder später liegt. Geregelt werden in der Verordnung in erster Linie die Zuständigkeit und das anzuwendende Recht in grenzüberschreitenden Erbfällen. Weiterlesen
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Seit dem 01.08.2015 gelten die neuen Beträge der Düsseldorfer Tabelle. Unter Berücksichtigung der Erhöhung des Kinderfreibetrages von € 4.368 auf € 4.512 steigen auch die Beträge des Kindesunterhaltes nach der Düsseldorfer Tabelle. Der Mindesunterhalt steigt in der ersten Altersstufe bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres von € 317auf € 328, in der zweiten Altersstufe bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres von € 364 auf € 376 und in der dritten Altersstufe vis zur Volljährigkeit von € 426 auf € 440.
Das Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern steht zwar danach weiterhin grundsätzlich der Mutter zu, sofern keine Sorgeerklärung abgegeben worden ist. Das Familiengericht muss aber auf Antrag des Vaters jetzt das Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam übertragen, wenn es nicht dem Kindeswohl widerspricht. Zudem kann der Vater bei dauerhafter Trennung von der Mutter die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge besser durchsetzen. Die wichtigsten Änderungen durch die Reform finden sich in § 1626a BGB und 1671 BGB.
Geregelt werden in der Verordnung in erster Linie die Zuständigkeit und das anzuwendende Recht in grenzüberschreitenden Erbfällen. Es wird eine ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte oder staatlichen Stellen am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers etabliert. Weiterlesen