Internationales Eherecht: Das gilt es zu beachten
Ebenso wie für Ausländer in Bezug auf die Eheschließung Deutschland in Frage kommt, können Deutsche im Ausland heiraten. Eine Ehescheidung in Deutschland ist insbesondere dann möglich, wenn ein Ehegatte Deutscher ist oder einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Auch im Ausland geschlossene Ehen können in Deutschland geschieden werden.
Internationales Scheidungsrecht richtet sich aus deutscher Sicht nach der Rom-III-Verordnung. Das auf die Scheidung anwendbare Recht wird danach bestimmt in erster Linie durch den gewöhnlichen Aufenthalt der Eheleute, falls die Eheleute kein anzuwendendes Recht gewählt haben.
Internationales Familienrecht: Viele Faktoren spielen eine Rolle
In grenzüberschreitenden Familienrechtsfragen geht es sehr oft um internationales Sorgerecht. Leben die Eltern zukünftig nicht in demselben Land, ist gegebenenfalls über das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach Trennung zu entscheiden. Wer darf den Aufenthalt des Kindes bestimmen und das Kind in dem Land seines gewöhnlichen Aufenthaltes betreuen, wenn beide Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen? Es sind hierzu vor allem die Interessen des Kindeswohls zu erforschen. Hier spielt der Kontinuitätsgrundsatz eine gewichtige Rolle. Allgemeingültige Regelungen gibt es hierzu nicht.
Daneben ist in der Praxis das Internationale Unterhaltsrecht von Bedeutung. Zumeist wird das Recht des Staates anzuwenden sein, in welchem der Unterhaltsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei den Scheidungsfolgen spielt außerdem das Güterrecht eine große Rolle.
Internationales Erbrecht: Testament oder Erbvertrag sind wichtig
Immer mehr Erblasser versterben in einem anderen Land als demjenigen, in welchem ein Teil der Erben oder ein Teil des Nachlasses befindlich ist. Hier stellt sich die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit und des anzuwendenden Rechts. Beides wird nach der seit 2015 geltenden Europäischen Erbrechtsverordnung grundsätzlich durch den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Todeszeitpunkt bestimmt. Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltes kann zu Schwierigkeiten führen. Es ist daher zu raten, in einem Testament oder Erbvertrag zumindest eine Rechtswahl vorzunehmen, mit der das anzuwendende Recht bestimmt wird.
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