• Mail
  • LinkedIn
  • Xing
Sie erreichen mich telefonisch unter 040 4104042
Guido GöttlingGuido Göttling
  • Die Kanzlei
  • Rechtsgebiete
    • Familienrecht
    • Erbrecht
    • Internationales Privatrecht
    • Vertragsrecht
  • Urteile & Gesetze
  • Rechtstipps
  • Kontakt
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / Rechtstipps2 / Erbrecht3 / Gesetzliche Erbfolge oder Testament: Was zählt?
Erbrecht

Gesetzliche Erbfolge oder Testament: Was zählt?

Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das Gesetz bestimmt in erster Linie die Ehegatten und die Kinder zu gesetzlichen Erben. Ein Erbrecht ohne Testament ist kein Ausnahmefall. Insbesondere bei plötzlichem Ableben kann der Versterbende häufig kein Testament hinterlegen. Möchte der Erbe das Erbe ausschlagen bzw. die Erbschaft ablehnen, so hat er dies innerhalb von sechs Wochen zu erklären.

Testament hinterlegen mit und ohne Notar oder Rechtsanwalt

Nicht unbedingt notwendig ist für das Abfassen des Testament Notar oder Rechtsanwalt. Da nicht selten Erben oder Enterbte das Testament anfechten, ist es jedoch empfehlenswert, zumindest einen Rechtsanwalt für die korrekte Formulierung hinzuzuziehen. Gleiches gilt, wenn man das Testament ändern will. Bei der Gestaltung eines Testaments sind regelmäßig im Interesse der Erben auch erbschaftssteuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Die Ausnutzung von Freibeträgen und die Berücksichtigung von erbschaftssteuerrechtlich privilegiertem Erwerb sollten in die Überlegungen einbezogen werden. Auch ein Erbvertrag kommt in Frage.

Erbrecht Deutschland und Fälle mit Auslandsbezug

Nach der seit dem Jahr 2015 geltenden Europäischen Erbrechtsverordnung ist in grenzüberschreitenden Erbfällen das Erbrecht des Staates anzuwenden, in welchem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Alternativ kann der Erblasser das Recht des Staates wählen, dem er angehört. Das so zur Anwendung berufene Recht soll grundsätzlich alle Fragen beantworten unabhängig davon, wo etwaige Nachlassgegenstände belegen sind.

Familienrecht und Erbrecht: Wie hängt das zusammen?

Zwischen Erbrecht und Familienrecht bestehen viele Berührungspunkte. Beispielsweise erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten, wenn im Zeitpunkt des Todes die Zugewinngemeinschaft bestand. Insbesondere wenn außer dem Ehegatten oder gemeinsamen Kindern andere Kinder oder Verwandte bedacht werden sollen, empfiehlt es sich, im Rahmen eines Ehevertrages auch erbrechtliche Fragen zu klären.

8. November 2017/von Guido Göttling
Schlagworte: Erbfolge, Testament
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

So finden Sie mich

Rechtsanwalt Göttling
Dammtorstraße 20
20354 Hamburg

Rechtstipps

  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht
  • Internationales Privatrecht

Schlagwörter

Abstammung Adoption Betreuung Eherecht Elterliche Sorge Erbfolge Gesellschaftsrecht Gewaltschutzrecht Güterrecht Handelsrecht Mietrecht Pflegschaft Rechtliche Änderungen Sorgerecht Testament Umgangsrecht Unterhaltsrecht Urteile Vormundschaft

Aktuelle Rechtstipps

  • Unterhaltspflicht und Unterhaltsrecht: Diese Punkte müssen Sie klären18. November 2017 - 9:54 am
  • Deutsches Handelsrecht im HGB8. November 2017 - 8:25 am
  • Vertragsrecht: Deutschland stellt Vertragsfreiheit an erste Stelle8. November 2017 - 8:23 am
© 2021 Copyright - Rechtsanwalt Guido Göttling - Enfold WordPress Theme by Kriesi
  • Impressum
  • Datenschutz
Häusliche Gewalt und das Gewaltschutzgesetz: Das müssen Sie wissenInternationales Eherecht: Das gilt es zu beachten
Nach oben scrollen