Gesetzliche Erbfolge oder Testament: Was zählt?
Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das Gesetz bestimmt in erster Linie die Ehegatten und die Kinder zu gesetzlichen Erben. Ein Erbrecht ohne Testament ist kein Ausnahmefall. Insbesondere bei plötzlichem Ableben kann der Versterbende häufig kein Testament hinterlegen. Möchte der Erbe das Erbe ausschlagen bzw. die Erbschaft ablehnen, so hat er dies innerhalb von sechs Wochen zu erklären.
Testament hinterlegen mit und ohne Notar oder Rechtsanwalt
Nicht unbedingt notwendig ist für das Abfassen des Testament Notar oder Rechtsanwalt. Da nicht selten Erben oder Enterbte das Testament anfechten, ist es jedoch empfehlenswert, zumindest einen Rechtsanwalt für die korrekte Formulierung hinzuzuziehen. Gleiches gilt, wenn man das Testament ändern will. Bei der Gestaltung eines Testaments sind regelmäßig im Interesse der Erben auch erbschaftssteuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Die Ausnutzung von Freibeträgen und die Berücksichtigung von erbschaftssteuerrechtlich privilegiertem Erwerb sollten in die Überlegungen einbezogen werden. Auch ein Erbvertrag kommt in Frage.
Erbrecht Deutschland und Fälle mit Auslandsbezug
Nach der seit dem Jahr 2015 geltenden Europäischen Erbrechtsverordnung ist in grenzüberschreitenden Erbfällen das Erbrecht des Staates anzuwenden, in welchem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Alternativ kann der Erblasser das Recht des Staates wählen, dem er angehört. Das so zur Anwendung berufene Recht soll grundsätzlich alle Fragen beantworten unabhängig davon, wo etwaige Nachlassgegenstände belegen sind.
Familienrecht und Erbrecht: Wie hängt das zusammen?
Zwischen Erbrecht und Familienrecht bestehen viele Berührungspunkte. Beispielsweise erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten, wenn im Zeitpunkt des Todes die Zugewinngemeinschaft bestand. Insbesondere wenn außer dem Ehegatten oder gemeinsamen Kindern andere Kinder oder Verwandte bedacht werden sollen, empfiehlt es sich, im Rahmen eines Ehevertrages auch erbrechtliche Fragen zu klären.