Anspruch auf Kindergeld auch für verheiratete Kinder.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 17.10.2013 (Az.: III R 22/13) besteht ein Anspruch auf Kindergeld auch dann, wenn das volljährige Kind bereits verheiratet ist und sein Ehepartner gut verdient. Aufgrund der geänderten Gesetzeslage komme es seit 2012 für den Kindergeldanspruch nicht mehr auf die Einkommensverhältnisse des Kindes an.