Finanzgerichte uneinig über Absetzbarkeit von Scheidungskosten
Das Finanzgericht Niedersachsen hat in dem Urteil vom 18.02.2015 (Az.: 3 K 297/14) entschieden, dass seit Einführung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG Scheidungskosten nicht mehr absetzbar sind. Damit widerspricht das Finanzgericht den Entscheidungen des Finanzgerichts Münster (21.11.2014 Az.: 4 K 1829/14 E) und des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (16.10.2014 Az.: 4 K 1976/14). Es ist eine Klärung durch den Bundesfinanzhof zu erwarten. Bis dahin sollte jedenfalls die Geltendmachung der Scheidungskosten versucht werden.