Schwiegereltern können nach Scheidung den Tilgungsanteil von Schenkungen zur Hausfinanzierung zurückfordern
Der Bundesgerichtshof hat durch Beschluss vom 26.11.2014 (Az.: XII ZB 666/13) entschieden, dass bei Schenkungen der Schwiegereltern in Form regelmäßiger monatlicher Zahlungen zur Finanzierung des Familienheimes nach der Scheidung des Kindes vom Schwiegerkind der Tilgungsanteil zurückgefordert werden kann.
Auch regelmäßige monatliche Zahlungen könnten als Schenkungen mit dem Zweck des Vermögenszuwachses qualifiziert werden. Nach Scheidung der Ehe könne gemäß der geltenden Rechtsprechung wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein Rückforderungsanspruch gegen das Schwiegerkind gestellt werden. Allerdings könne nur der Tilgungsanteil gefordert werden, da die Zahlungen auf die Zinsen der allgemeinen Lebensführung dienten und nicht wie eine Schenkung dem Vermögenszuwachs.