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Familienrecht

Häusliche Gewalt und das Gewaltschutzgesetz: Das müssen Sie wissen

Häusliche Gewalt ist ein häufig vorkommendes Übel. Seit 2002 regelt das Gewaltschutzgesetz in Deutschland, wie sich Opfer häuslicher Gewalt juristisch schützen können. Dabei ist das Gewaltschutzgesetz nicht auf häusliche Gewalt beschränkt. Es schützt auch ohne häusliches Zusammenleben vor körperlichen und verbalen Angriffen sowie vor Nachstellungen. Insbesondere wird das Wohnumfeld des Opfers geschützt.

Was tun bei häuslicher Gewalt?

Wenn häusliche Gewalt Kinder bzw. deren Entwicklung beeinträchtigt, gibt es auch außerhalb des Gewaltschutzgesetzes verschiedene Sanktionsmöglichkeiten. In erster Linie steht hier das Kindschaftsrecht zur Verfügung, das die Kindeswohlinteressen verfolgt. Gewalt in der Beziehung und Misshandlung in der Ehe sind leider kein Einzelfall. Insbesondere die Dunkelziffer ist hoch, weil viele Betroffene sich nicht äußern. Dabei gibt es gerade seit Einführung des Gewaltschutzgesetzes effektive Schutzmöglichkeiten.

Häusliche Gewalt: Strafe bei Zuwiderhandlungen

Das Gewaltschutzgesetz bestimmt auch, dass häusliche Gewalt Strafe nach sich zieht. Wer sich einer Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz widersetzt, macht sich nämlich strafbar. Dies stellt für Täter eine effektivere Abschreckung dar, als die zivilrechtlich ebenfalls verfügbaren Sanktionsmöglichkeiten. Im Zusammenhang mit der Einführung des Gewaltschutzgesetz ist auch der Tatbestand der Nachstellung in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden.

8. November 2017/von Guido Göttling
Schlagworte: Gewaltschutzrecht
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