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Familienrecht

Alles Wissenswerte zum Ehevertrag

Ist ein Ehevertrag notwendig?

Ein Ehevertrag ist unromantisch. Andererseits kann er klare Verhältnisse schaffen und die Ehe lebt sich unbelasteter, wenn jeder seine Rechte und Pflichten auch für den Fall des Scheiterns der ehelichen Gemeinschaft kennt.

Ehevertrag nachträglich möglich

Man kann den Ehevertrag auch nachträglich vereinbaren, wenn die Ehe schon geschlossen ist. Auf den Zeitpunkt kommt es nicht an. Auch in der Krise lässt sich ein Ehevertrag schließen. Eine Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung werden ebenfalls als Ehevertrag bezeichnet.

Ehevertrag: Notar und Anwalt sind unerlässlich

m formell wirksam zu sein, muss der Ehevertrag notariell beurkundet werden. In der Regel berät der Rechtsanwalt oder beraten die jeweiligen Rechtsanwälte die Eheleute und bereiten einen Entwurf des Ehevertrages vor. Der Notar beurkundet ihn.

Inhaltlich kann der Ehevertrag alles regeln, was im Zusammenhang mit der Ehe von Bedeutung ist. Am häufigsten werden die Themen Unterhalt, Zugewinnausgleich bzw. Güterrecht und sonstige vermögensrechtliche Auseinandersetzung sowie Versorgungsausgleich geregelt.

Wirksamkeit des Ehevertrages

In einigen Fällen wird der Ehevertrag im späteren Verlauf von einer Seite als ungerecht empfunden und die Wirksamkeit des Ehevertrages wird angefochten. Die Rechtsprechung prüft in erster Linie zwei Punkte, um zu einer Unwirksamkeit zu kommen. Der Ehevertrag muss eine ungleiche Verteilung der Rechte und Pflichten enthalten und dieses Ungleichgewicht muss auf eine Ausnutzung einer schwächeren Verhandlungsposition zurückgehen.

Dabei hat der Bundesgerichtshof die Kernbereichslehre entwickelt. Die Anforderungen an eine gerechte vertragliche Verteilung sind höher, je näher die Regelung in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts gehört.

18. Oktober 2017/von Guido Göttling
Schlagworte: Eherecht
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