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Familienrecht

Alles zum Thema Scheidung

Scheidungsrecht: Das müssen Sie wissen

Das Scheidungsrecht ist sehr facettenreich. Zahlreiche verschiedene Fragen sind im Fall der Scheidung zu klären. Insbesondere wenn Kinder involviert sind, stellen sich neben wirtschaftlichen auch ganz praktische Fragen. Ein allgemeiner Ratgeber Scheidung ist nur in sehr großem Umfang anzubieten.

Wie läuft eine Scheidung ab?

Möchten Sie eine Scheidung einreichen, benötigen Sie hierzu zwingend einen Rechtsanwalt. Dies schreibt der Gesetzgeber derzeit vor. Auch gibt es in Deutschland noch keine Scheidung online, da eine persönliche Anhörung der Eheleute vorgeschrieben ist. Außer im Fall der Härtescheidung müssen Sie mindestens ein Trennungsjahr hinter sich bringen. Der Gesetzgeber sieht auch die Möglichkeit vor, eine Ehe annullieren zu lassen, jedoch sind die Anforderungen sehr hoch. Der verträglichste und günstigste Weg ist die einvernehmliche Scheidung, bei der lediglich der Scheidungsantrag eingereicht werden muss. Mit dem Scheidungsverfahren muss das Gericht im Regelfall den Versorgungsausgleich durchführen. Dabei handelt es sich um eine Verfahren, das dem Scheidungsrecht Deutschlands entstammt und nur langsam Nachahmer in anderen Rechtsordnungen findet. Sind alle Fragen geklärt, wird das Scheidungsurteil ausgesprochen, das inzwischen Scheidungsbeschluss genannt wird. Nach Abschluss des Scheidungsverfahrens ist noch das Rechtsmittel der Beschwerde möglich. Nach Ablauf der Beschwerdefrist folgt die Rechtskraft der Scheidung.

Scheidung ohne Ehevertrag

Eine Scheidung ohne Ehevertrag unterscheidet sich zumeist von der Scheidung mit Ehevertrag. Bei einer Scheidung mit Ehevertrag sind regelmäßig einige Scheidungsfolgen vorher festgelegt, so dass hierüber keine Regelungen getroffen werden müssen. Auch eine Scheidung ohne Ehevertrag kann jedoch einvernehmlich erfolgen. Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen, so kann im Fall der Scheidung Sorgerecht ein zu regelndes Thema sein.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Einkommen der beiden Eheleute. Hieraus wird ein Gegenstandswert gebildet, nach dem Gerichtskosten und die Anwaltskosten berechnet werden. Bei der einvernehmlichen Scheidung wird nur ein Rechtsanwalt notwendig sein, so dass die Gesamtkosten sich reduzieren. Je mehr Scheidungsfolgen im Scheidungsverbund mit geregelt werden, desto höher wird der Aufwand für Rechtsanwalt und Gericht. Dementsprechend steigen die Kosten. Gern errechnen wir Ihnen vorab die zu erwartenden Kosten.

18. Oktober 2017/von Guido Göttling
Schlagworte: Eherecht
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