Eherecht: Das müssen Sie über das Familienrecht wissen
Das Eherecht in Deutschland
Das Eherecht ist ein überaus formelles Gebiet. Die Ehe an sich hat rechtlich noch immer eine große Bedeutung. Wer eine Eheschließung anmelden möchte, muss sich daher auf einen hohen bürokratischen Aufwand gefasst machen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie bereits einmal verheiratet waren oder aus dem Ausland stammen. Das Eherecht in Deutschland ist im internationalen Vergleich ein sehr genau strukturiertes Rechtsgebiet. Viele Verlobte treibt es deswegen in das nahe gelegene Ausland, um dort die Eheschließung zu vollziehen.
Vorbereitung im Rahmen des Eherechts
Dabei kann man mit ein wenig Vorbereitung auch bei Bestehen früherer, bereits geschiedener Ehen oder bei Beteiligung eines Ausländers oder einer Ausländerin ohne weiteres auch hierzulande die Ehe schließen. Es ist lediglich sicherzustellen und darzulegen, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.
Voraussetzungen der Eheschließung
Hierzu gehört zunächst die Volljährigkeit der zukünftigen Eheleute. Minderjährige können ausnahmsweise ab dem sechzehnten Lebensjahr heiraten, wenn der Ehepartner volljährig ist und die Eltern oder der sonstige gesetzliche Vertreter zustimmt. Als Ausländer müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes beibringen. In Ausnahmefällen können Sie von der Pflicht zur Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses befreit werden. Für diese Befreiung ist das Oberlandesgericht zuständig.
Da das deutsche Internationale Privatrecht die Voraussetzungen der Eheschließung an das Recht der Staatsangehörigkeit anknüpft, prüft das Standesamt auch, ob die Voraussetzungen nach dem Heimatland der Eheleute gegeben sind.
Namenswahl der Eheleute
Ob Sie einen Ehenamen wählen oder Ihre früheren Namen beibehalten, können Sie frei entscheiden. Eine spätere Wahl des Ehenamens ist ebenfalls zulässig.
Eherecht wählen
Eine Eheschließung in Deutschland ist nur nach deutschem Recht möglich. Das deutsche internationale Privatrecht verweist für die Voraussetzungen der Eheschließung jedoch auf das Heimatland der Eheschließenden. Für die güterrechtlichen Wirkungen und – falls erforderlich – für die Scheidungsfolgen kann ein anwendbares Recht gewählt werden.