Gemeinsames Sorgerecht und Sorgerechtsverfügung: Diese Regelungen gibt es
Gemeinsames Sorgerecht oder alleiniges Sorgerecht?
Eheleute haben für gemeinsame Kinder automatisch gemeinsames Sorgerecht. Nicht verheiratete Eltern müssen eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgeben, um gemeinsames Sorgerecht auszuüben. Anderenfalls hat die Mutter erst einmal das alleinige Sorgerecht, es sei denn durch eine gerichtliche Sorgerechtsverfügung wird etwas anderes entschieden.
Gemeinsames Sorgerecht: Rechte und Pflichten für Eltern
Es ergeben sich in großem Umfang aus dem gemeinsamen Sorgerecht Rechte und Pflichten. Die wichtigste Pflicht besteht darin, mit dem anderen Elternteil zu kooperieren. Hierfür ist eine funktionierende Kommunikation sehr wichtig. Es sind wichtige Fragen des Kindeswohls zu erörtern und zu entscheiden. Die wichtigsten Entscheidungen betreffen regelmäßig die Wahl des Lebensmittelpunkts, die Kindergarten- oder Schulauswahl, Fragen der außerschulischen Förderung, Religionszugehörigkeit, Notwendigkeit und Art ärztlicher Behandlungen und die Vermögensvorsorge.
Wie bekomme ich das alleinige Sorgerecht?
Wenn aufgrund Eheschließung oder Sorgerechtserklärung gemeinsames Sorgerecht eingerichtet ist und es in der gemeinsamen Ausführung Schwierigkeiten gibt, möchten viele Eltern für sich das Sorgerecht einklagen. Dabei wird in der Theorie von Juristen, Psychologen und Sozialpädagogen davon ausgegangen, dass das gemeinsame Sorgerecht für das Kind den Idealfall darstellt. In der gemeinsamen, auch konträren Erörterung von Kindeswohlfragen ist ein Gewinn für die Kinder zu sehen, weil sich verschiedene Sichtweisen ergänzen können. Daher wird durch Jugendämter und Familiengerichte zuallererst auch versucht, eine Basis für das gemeinsame Sorgerecht zu schaffen. Erst wenn diese Versuche scheitern, kann das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen werden, was auch einen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Familie bedeutet.
Gemeinsames Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern
Bei nicht verheirateten Eltern hat sich eine Änderung dahingehend ergeben, dass zwar bei fehlender Sorgerechtserklärung immer noch die Mutter mit Geburt das alleinige Sorgerecht erhält, der Vater aber leichter die Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts beantragen kann. Musste bisher der Vater nachweisen, dass das gemeinsame Sorgerecht für das Kind besser ist, ist es nunmehr nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts die Mutter, die ihrerseits darlegen muss, dass das gemeinsame Sorgerecht schädlich für das Kindeswohl ist. In der Praxis ist nach wie vor ein weitreichender Wertungsspielraum für das Familiengericht gegeben, so dass genau zu überlegen ist, ob und mit welchen Argumenten man alleiniges Sorgerecht beantragen soll.