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Familienrecht

Vaterschaft und Abstammung

Da die Mutterschaft zumeist feststeht, geht es bei der Frage der Abstammung regelmäßig um die Vaterschaft. Grundsätzlich gilt die im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratete Person als der Vater und kann nur die Vaterschaft aberkennen lassen durch eine erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung. Alternativ entsteht Vaterschaft durch die Vaterschaftserklärung bzw. Vaterschaftsanerkennung oder durch die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft.

Vaterschaftserklärung bzw. Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaftserklärung wird von dem Vater gegenüber dem Jugendamt abgegeben und hat die gesetzliche Folge der Vaterschaft des Erklärenden, sofern die Mutter zustimmt. Bereits eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung ist möglich. Eine der Folgen ist grundsätzlich das Umgangsrecht des Vaters. Dass der Vater durch die Vaterschaftsanerkennung Sorgerecht genießt, ist kein Automatismus. Jedoch wird die Mutter gewichtige Argumente gegen einen Sorgerechtsantrag vortragen müssen, wenn keine Einigkeit über das gemeinsame Sorgerecht besteht.

Vaterschaftsanfechtung: So kann man die Vaterschaft aberkennen

Wer durch Ehe mit der Mutter oder durch Vaterschaftsanerkennung als gesetzlicher Vater gilt, kann diese Stellung nur durch Vaterschaftsanfechtung wieder verlieren. Dabei müssen Gründe für die nicht bestehende Vaterschaft vorgetragen werden. Auch die Mutter oder derjenige, der sich für den biologischen Vater hält, können die Vaterschaft anfechten. Um das Kind zu schützen, ist für die Vaterschaftsanfechtung eine Frist von zwei Jahren einzuhalten. Auch kann eine bestehende sozial-familiäre Beziehung gegen die Vaterschaftsanfechtung sprechen.

8. November 2017/von Guido Göttling
Schlagworte: Abstammung, Adoption
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