Berechnung des Haftungsanteils der Eltern für Mehrbedarf
Der Bundesgerichtshof hat am 10.07.2013 (Az. XII ZB 298/12) die Streitfrage dahingehend geklärt, dass bei der Gegenüberstellung der elterlichen Einkommen zur Berechnung der Haftungsanteile für den Mehrbedarf des minderjährigen Kindes der angemessene Selbstbehalt abzuziehen ist. Dies führt im Normalfall zu einem höheren Haftungsanteil des einkommensstärkeren Elternteils im Vergleich zu der anderslautenden Berechnungsmethode.