Kindesunterhalt
Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil vom 10.07.2013 (Az. XII ZB 297/12) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, nach welcher zum Barunterhalt an das Kind auch der betreuende Elternteil verpflichtet sein kann. Sofern der nicht betreuende Elternteil jedoch unter Berücksichtigung seines angemessenen Selbstbehaltes den vollen Kindesunterhalt zahlen kann, kommt eine Haftung des betreuenden Elternteils nur ausnahmsweise in Frage.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!