Bundesfinanzhof schränkt Vorsteuerabzug der Profifussballvereine ein.
Laut Bundesfinanzhof (Urteil v. 28.08.2013, Az. XI R 4/11) kann ein Profifussballverein Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Spielervermittlern nur geltend machen, wenn der Vermittler nicht ausschließlich Leistungen an den Spieler erbringt. Das Finanzgericht hatte der Klage eines Profifussballvereins stattgegeben, mit der Vorsteuerabzug für Rechnungen von Spielerberatern geltend gemacht wurden. Der Bundesfinanzhof hob das Urteil auf, da es gewichtige Anhaltspunkte für an den jeweiligen Spieler erbrachte Leistungen der Spielervermittler gebe.