Oberlandesgericht Hamm entscheidet für Haftung eines Tierarztes für Fehler bei Ankaufsuntersuchung.
Das OLG Hamm hat in dem Urteil vom 05.09.2013 (Az. 21 U 143/12), entschieden, dass die vom Verkäufer mit der Ankaufsuntersuchung beauftragte Tierarztpraxis gegenüber der Käuferin haftet, obwohl sie mit dem Verkäufer einen Haftungsausschluss vereinbart hatte.
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