• Mail
  • LinkedIn
  • Xing
Sie erreichen mich telefonisch unter 040 4104042
Guido GöttlingGuido Göttling
  • Die Kanzlei
  • Rechtsgebiete
    • Familienrecht
    • Erbrecht
    • Internationales Privatrecht
    • Vertragsrecht
  • Urteile & Gesetze
  • Rechtstipps
  • Kontakt
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / Rechtstipps2 / Urteile & Gesetze3 / Das Recht der Kinder von Samenspendern auf Auskunft über ihren biologischen ...
Urteile & Gesetze

Das Recht der Kinder von Samenspendern auf Auskunft über ihren biologischen Vater kennt keine Altersgrenze

In seiner Entscheidung vom 28.01.2015 (Az.: XII ZR 201/13) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass mithilfe einer Samenspende gezeugte Kinder unabhängig von ihrem Alter ein Recht auf Auskunft über ihren leiblichen Vater haben. Der Senat gewichtete das für die Persönlichkeitsentfaltung der Kinder bedeutame Auskunftsrecht schwerer als das von den Reproduktionskliniken den Spendern zugesicherte Recht auf Anonymität. Ob auch unterhalts- oder erbrechtliche Ansprüche gegen die Spender bestehen können, ist hingegen noch nicht höchstrichterlich geklärt.

28. Januar 2015/von Guido Göttling
Schlagworte: Abstammung, Urteile
Eintrag teilen

    So finden Sie mich

    Rechtsanwalt Göttling
    Dammtorstraße 20
    20354 Hamburg

    Rechtstipps

    • Familienrecht
    • Erbrecht
    • Vertragsrecht
    • Internationales Privatrecht

    Schlagwörter

    Abstammung Adoption Betreuung Eherecht Elterliche Sorge Erbfolge Gesellschaftsrecht Gewaltschutzrecht Güterrecht Handelsrecht Mietrecht Pflegschaft Rechtliche Änderungen Sorgerecht Testament Umgangsrecht Unterhaltsrecht Urteile Vormundschaft

    Aktuelle Rechtstipps

    • Unterhaltspflicht und Unterhaltsrecht: Diese Punkte müssen Sie klären18. November 2017 - 9:54 am
    • Deutsches Handelsrecht im HGB8. November 2017 - 8:25 am
    • Vertragsrecht: Deutschland stellt Vertragsfreiheit an erste Stelle8. November 2017 - 8:23 am
    © 2021 Copyright - Rechtsanwalt Guido Göttling - Enfold WordPress Theme by Kriesi
    • Impressum
    • Datenschutz
    Europäischer Gerichtshof entscheidet gegen konkludente Gerichtsstandsvereinbarung...Berufsvorbereitungsmaßnahme führt nicht zu gesteigerter Unterhaltspflicht
    Nach oben scrollen