Der Bundesgerichtshof entscheidet über Auskunftsanspruch der Kindesmutter bei Volljährigenunterhalt
In seinem Urteil vom 17. April 2013 (Az. XII ZB 329/12) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Vater, der freiwillig den gesamten Ausbildungsunterhalt für die volljährigen Kinder zahlt, der Kindesmutter keine Auskunft über sein Einkommen erteilen muss, solange er ihr gegenüber keinen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch wegen ihres Beitrages zum Volljährigenunterhalt geltend macht.
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