Deutsches Gericht ändert ausländische Sorgerechtsentscheidung ab
In seiner Entscheidung vom 15.09.2014 hat das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 3 UF 109/13) eine in Deutschland anerkennungsfähige Entscheidung eines rumänischen Gerichts zum Sorgerecht abgeändert.
Da das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, hat das Gericht die Zuständigkeit deutscher Gerichte festgestellt. In Rumänien hatte im September 2006 der Kindesmutter mit Zustimmung des Vaters das „Recht zur Großerziehung und Belehrung“ übertragen, während die übrigen Teile des Sorgerechts bei beiden Eltern gemeinsam verblieben. Nachdem eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, hat das Familiengericht unter Abänderung der rumänischen Entscheidung das Sorgerecht auf das Jugendamt übertragen. Das Oberlandesgericht hat diese Entscheidung bestätigt. Im Falle einer Kindeswohlgefährdung sei die ausländische Entscheidung abzuändern.