Einkommenserhöhung durch Dienstwagen beim Unterhalt
Das OLG Hamm hat in seinem Beschluss vom 10.12.2013 entschieden, dass das unterhaltspflichtige Einkommen eines Arbeitnehmers durch einen auch zur privaten Nutzung vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen erhöht wird.
Es handelt sich um die Berücksichtigung erwparter Aufwendungen. Sofern der Wagen nur in geringem Umfang genutzt wird, sei ohne detaillierteren Vortrag von dem in der Gehaltsabrechnung angegebenen Betrag auszugehen. Bei nur geringer Nutzung könne der Vortrag nicht berücksichtigt werden, dass der Unterhaltspflichtige sich den Wagen selbst nicht angeschafft hätte.
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