• Mail
  • LinkedIn
  • Xing
Sie erreichen mich telefonisch unter 040 4104042
Guido GöttlingGuido Göttling
  • Die Kanzlei
  • Rechtsgebiete
    • Familienrecht
    • Erbrecht
    • Internationales Privatrecht
    • Vertragsrecht
  • Urteile & Gesetze
  • Rechtstipps
  • Kontakt
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / Rechtstipps2 / Urteile & Gesetze3 / Mieter kann nicht wegen unerlaubter Untervermietung gekündigt werden
Urteile & Gesetze

Mieter kann nicht wegen unerlaubter Untervermietung gekündigt werden

Der Bundesgerichtshof hat am 04.12.2013 (AZ. VIII ZR 5/13) zum Mietrecht entschieden, dass ein Mieter sich pflichtgemäß verhält, wenn er nach Widerruf einer Untervermietungserlaubnis einen Räumungsprozess gegen seinen Untermieter führt. Der Vermieter kann seine Kündigung dann nicht darauf stützen, dass der Mieter die Untervermietung fortsetzt.

4. Dezember 2013/von Guido Göttling
Schlagworte: Mietrecht, Urteile
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

So finden Sie mich

Rechtsanwalt Göttling
Dammtorstraße 20
20354 Hamburg

Rechtstipps

  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht
  • Internationales Privatrecht

Schlagwörter

Abstammung Adoption Betreuung Eherecht Elterliche Sorge Erbfolge Gesellschaftsrecht Gewaltschutzrecht Güterrecht Handelsrecht Mietrecht Pflegschaft Rechtliche Änderungen Sorgerecht Testament Umgangsrecht Unterhaltsrecht Urteile Vormundschaft

Aktuelle Rechtstipps

  • Unterhaltspflicht und Unterhaltsrecht: Diese Punkte müssen Sie klären18. November 2017 - 9:54 am
  • Deutsches Handelsrecht im HGB8. November 2017 - 8:25 am
  • Vertragsrecht: Deutschland stellt Vertragsfreiheit an erste Stelle8. November 2017 - 8:23 am
© 2021 Copyright - Rechtsanwalt Guido Göttling - Enfold WordPress Theme by Kriesi
  • Impressum
  • Datenschutz
Vorkaufsrecht des Mieters entsteht nicht bei Verkauf eines nicht aufgeteilten...Einkommenserhöhung durch Dienstwagen beim Unterhalt
Nach oben scrollen