Mieter kann nicht wegen unerlaubter Untervermietung gekündigt werden
Der Bundesgerichtshof hat am 04.12.2013 (AZ. VIII ZR 5/13) zum Mietrecht entschieden, dass ein Mieter sich pflichtgemäß verhält, wenn er nach Widerruf einer Untervermietungserlaubnis einen Räumungsprozess gegen seinen Untermieter führt. Der Vermieter kann seine Kündigung dann nicht darauf stützen, dass der Mieter die Untervermietung fortsetzt.