EU-Erbrechtsverordnung tritt in Kraft.
Geregelt werden in der Verordnung in erster Linie die Zuständigkeit und das anzuwendende Recht in grenzüberschreitenden Erbfällen. Es wird eine ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte oder staatlichen Stellen am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers etabliert.
Der Aufenthaltsort entscheidet auch über das anzuwendende Recht. Außerdem enthält die Verordnung die Möglichkeit des Erblassers, das anzuwendende Recht zu wählen. Zudem wird ein Europäisches Nachlasszeugnis etabliert und die Anerkennung von gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen geregelt. Keine Regelung trifft die Verordnung über das nationale Erbschaftssteuerrecht und das materielle Erbrecht. Die Verordnung ist zum 16.08.2012 in Kraft getreten, gilt aber grundsätzlich erst für Todesfälle ab dem 17.08.2015.