Zahlungsverlangen
Das OLG Naumburg hat am 12.03.2012 entschieden, dass der aus dem gemeinsamen Eigenheim ausgezogene Ehegatte keinen Nutzungsentschädigungsanspruch hat, wenn er nicht hinreichend eine Neuregelung der Verwaltung und Nutzung begehrt habe. Der verbliebene Ehegatte müsse vor die Alternative „Auszug“ oder „Zahlung“ gestellt werden. Die Alternative „Zahlung oder käuflicher Miteigentumserwerb“ reiche nicht aus.