Gericht muss Anforderungen an qualifizierten Mietenspiegel prüfen.
Es reiche nicht aus, dass der Ersteller den Mietenspiegel als qualifiziert bezeichnet oder er als solcher von Gemeinden oder Verbänden anerkannt wird. Die Qualifikation eines Mietenspiegels ergebe sich daraus, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist.