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Urteile & Gesetze

Wohnungseingangstüren sind zwingend Gemeinschaftseigentum.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25.10.2013 (Az.: V ZR 212/12) sind Wohnungseingangstüren selbst dann zwingend Gemeinschaftseigentum einer WEG, wenn die Teilungserklärung sie dem Sondereigentum zuweist.

25. Oktober 2013/von Guido Göttling
Schlagworte: Urteile

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