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Urteile & Gesetze

Höherer Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle ab 01.08.2015

Seit dem 01.08.2015 gelten die neuen Beträge der Düsseldorfer Tabelle. Unter Berücksichtigung der Erhöhung des Kinderfreibetrages von € 4.368 auf € 4.512 steigen auch die Beträge des Kindesunterhaltes nach der Düsseldorfer Tabelle. Der Mindesunterhalt steigt in der ersten Altersstufe bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres von € 317auf € 328, in der zweiten Altersstufe bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres von € 364 auf € 376 und in der dritten Altersstufe vis zur Volljährigkeit von € 426 auf € 440.

1. August 2015/von Guido Göttling
Schlagworte: Rechtliche Änderungen

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