Kein Kindesunterhalt bei Erfüllung von BAföG-Voraussetzungen.
Nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 26.09.2013 (Az.: 2 WF 161/13) kann ein Kind keinen Unterhalt von den Eltern verlangen, wenn es seinen Unterhaltsbedarf durch BAföG-Leistungen decken kann. Auch wenn es sich dabei um Darlehen handelte, sei dem Kind die Rückzahlung nach Abschluss des Studiums zumutbar.
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