Zuweisung der Ehewohnung kann sich nach Kindeswohl richten.
Der 21. Zivilsenat des OLG Hamm ist der Auffassung, dass die Haftungsfreizeichnung nicht zu Lasten der Käuferin gehen könne. Diese hatte im Vertrauen auf die Ankaufsuntersuchung ein Pferd gekauft, welches laut Pferdepass vier Jahre alt sein sollte. Nach der Entscheidung hätte der Tierarzt jedoch feststellen müssen, dass das Pferd noch die Milchzähne hatte und daher höchstens zweieinhalb Jahre alt sein konnte. Das Gericht sprach der Käuferin einen Schadensersatzanspruch für die Unterbringungs-, Verpflegungs- und Behandlungskosten bis zum vierten Lebensjahr des Pferdes zu.
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