Ein Profifussballspieler kann Kosten für einen Personal Trainer nicht als Werbungskosten steuerlich absetzen. Gleiches gilt für die Kosten seines Premiere-Abonnements und seine Sportkleidung. So hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 18.07.2014 entschieden. Das Gericht konnte nicht davon überzeugt werden, dass diese Kosten überwiegend beruflich veranlasst waren. Das Urteil ist rechtskräftig.
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