Reform des Sorgerecht nicht verheirateter Eltern seit 19. Mai 2013 in Kraft.
Das Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern steht zwar danach weiterhin grundsätzlich der Mutter zu, sofern keine Sorgeerklärung abgegeben worden ist. Das Familiengericht muss aber auf Antrag des Vaters jetzt das Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam übertragen, wenn es nicht dem Kindeswohl widerspricht. Zudem kann der Vater bei dauerhafter Trennung von der Mutter die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge besser durchsetzen. Die wichtigsten Änderungen durch die Reform finden sich in § 1626a BGB und 1671 BGB.