Neue Leitlinien zum Unterhaltsrecht in Schleswig-Holstein
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat neue Leitlinien zum Unterhaltsrecht ab 01.01.2014 veröffentlicht. Danach sind Kita-Kosten Mehrbedarf des Kindes und müssen von beiden Eltern anteilig nach ihrem Einkommen getragen werden. Außerdem gilt eine Pauschale von 10% Abzug vom Selbstbehalt für ersparte Aufwendungen durch gemeinsame Haushaltsführung.
D.h. dass der Sebstbehalt, der jedem Unterhaltspflichtigen zum Leben bleiben muss, um 10% verringert wird, wenn Aufwendungen dadurch erspart, dass er mit einem leistungsfähigen Partner in einem gemeinsamen Haushalt lebt.