Verfügung des überlebenden Ehegatten entgegen gemeinschaftlichem Testament
Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Urteil vom 09.01.2014 (Az.: 10 U 10/13) entschieden, dass die überlebende Ehefrau das in einem mit dem vorverstorbenen Ehemann der jüngsten Tochter vermachten Grundstück auch an ihr Enkelkind übertragen durfte. Die übergangene Tochter ist mit ihrer Klage gegen das Enkelkind bzw. ihren Neffen erfolglos.
Das Gericht ermittelte im Wege der Testamentsauslegung, dass die Tochter nur Vermächtnisnehmerin sein sollte. Einen Erbvertrag habe man nicht abschließen wollen. Als Vermächtnisnehmerin hätte die Tochter erst die Erben der Mutter auf Wertersatz in Anspruch nehmen müssen, bevor sie einen Anspruch gegen den beschenkten Enkel hätte geltend machen können.