Der Bundesgerichtshof hat am 04.12.2013 (AZ. VIII ZR 5/13) zum Mietrecht entschieden, dass ein Mieter sich pflichtgemäß verhält, wenn er nach Widerruf einer Untervermietungserlaubnis einen Räumungsprozess gegen seinen Untermieter führt. Der Vermieter kann seine Kündigung dann nicht darauf stützen, dass der Mieter die Untervermietung fortsetzt.
Aktuelle Urteile zum Familienrecht und Erbrecht sowie Gesetzesänderungen
Hier fasse ich Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen zusammen, die für meine Arbeit und für Ihre Fragen von Bedeutung sind. In erster Linie finden Sie aktuelle Urteile zum Familienrecht. Ebenso stelle ich Urteile zum Erbrecht vor. Aktuelle Gerichtsurteile bieten Anhaltspunkte für eine Vielzahl schwieriger Fälle.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 22.11.2013 (Az.: V ZR 96/12) entschieden, dass der Mieter kein Vorkaufsrecht gemäß § 577 Abs. 1 BGB genießt, wenn ein Mehrfamilienhaus ungeteilt verkauft wird und erst die Erwerber durch Teilungsvereinbarung gemäß § 3 WEG Wohnungseigentum begründen. Der BGH vertritt die Auffassung, dass der Mieter hinreichend geschützt werde, weil ihm nach der Mietrechtsreform zum 01.05.2013 gemäß § 577a Abs. 1a BGB eine Kündigungssperre von bis zu zehn Jahren zugute komme.
Es reiche nicht aus, dass der Ersteller den Mietenspiegel als qualifiziert bezeichnet oder er als solcher von Gemeinden oder Verbänden anerkannt wird. Die Qualifikation eines Mietenspiegels ergebe sich daraus, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25.10.2013 (Az.: V ZR 212/12) sind Wohnungseingangstüren selbst dann zwingend Gemeinschaftseigentum einer WEG, wenn die Teilungserklärung sie dem Sondereigentum zuweist.
Im Gegensatz zum nationalen Recht sei nach Unionsrecht auf den Erwerb von Springpferden anders als bei Schlachtpferden der Regelsteuersatz anwendbar. Im nationalen Recht sei für alle Pferde der ermäßigte Steuersatz anwendbar. Nach dem Anwendungsvorrang sei das für den jeweiligen Unternehmer vorteilhaftere Unionsrecht anwendbar.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 17.10.2013 (Az.: III R 22/13) besteht ein Anspruch auf Kindergeld auch dann, wenn das volljährige Kind bereits verheiratet ist und sein Ehepartner gut verdient. Aufgrund der geänderten Gesetzeslage komme es seit 2012 für den Kindergeldanspruch nicht mehr auf die Einkommensverhältnisse des Kindes an.
Der Antragsgegner hatte mit seiner Lebensgefährtin einen Lottogewinn in Höhe von € 956.333,10 erhalten. Die Hälfte davon wurde ihm als Zugewinn angerechnet, den er in Höhe von € 242.500,00 an seine Ehefrau ausgleichen musste. Der BGH lehnte die zuvor vom Oberlandesgericht vertretene Auffassung ab, nach welcher der Lottogewinn ähnlich wie eine Erbschaft in das privilegierte Anfangsvermögen falle und daher keinen Zugewinn darstelle. Auch sah der BGH keine grobe Unbilligkeit aufgrund des Umstandes, dass die Eheleute schon längere Zeit getrennt lebten.
Nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 26.09.2013 (Az.: 2 WF 161/13) kann ein Kind keinen Unterhalt von den Eltern verlangen, wenn es seinen Unterhaltsbedarf durch BAföG-Leistungen decken kann. Auch wenn es sich dabei um Darlehen handelte, sei dem Kind die Rückzahlung nach Abschluss des Studiums zumutbar.
Der 21. Zivilsenat des OLG Hamm ist der Auffassung, dass die Haftungsfreizeichnung nicht zu Lasten der Käuferin gehen könne. Diese hatte im Vertrauen auf die Ankaufsuntersuchung ein Pferd gekauft, welches laut Pferdepass vier Jahre alt sein sollte. Nach der Entscheidung hätte der Tierarzt jedoch feststellen müssen, dass das Pferd noch die Milchzähne hatte und daher höchstens zweieinhalb Jahre alt sein konnte. Das Gericht sprach der Käuferin einen Schadensersatzanspruch für die Unterbringungs-, Verpflegungs- und Behandlungskosten bis zum vierten Lebensjahr des Pferdes zu.